Barrierefreiheit
Die Technische Universität Ilmenau ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Zertifizierung der Barrierefreiheit durch das Prüflaboratorium der T-Systems Multimedia Solutions, das durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, erstellt. Diese Webseite ist mit WCAG 2.1 Level AA sowie BITV 2.0:2019 vollständig vereinbar. Die Anforderungen aus der Zertifizierung werden zu jeder neuen Version dieser Webseite durch die HIS eG überprüft.
In folgenden Dialogen wird die Barrierefreiheit kontinuierlich weiter verbessert:
In der Studienbewerbung sind Absätze, Überschriften, Umbrüche, Listen, Label, Informationstexte, englische Texte und Tabellen teilweise nicht barrierefrei ungesetzt.
In der Online-Immatrikulation sind verschachtelte Tabellen vorhanden. Manche Formularelemente haben kein Label, bei einer Tabelle fehlt die Kopfzeile. Die Fokussierung neuer Inhalte befindet sich an falscher Stelle. Es gibt keine Möglichkeit, anhand einer Übersicht die Eingaben vor der Abgabe zu kontrollieren. Meldungen sind teilweise nicht aussagekräftig genug.
Die Bedienung des Studienplaners ist mit der Tastatur und mit dem Screenreader ineffizient.
Im Stundenplan ist die Navigation per Tastatur in einer verschachtelten Liste mit mehreren Unterlisten erschwert. Uhrzeiten werden vor den Wochentagen genannt. In der Listenansicht und im PDF sind Wochentage nicht als Überschriften deklariert, Grafiken sind teils nicht beschriftet. Einzelne Inhalte werden doppelt vorgelesen. Titel und Überschrift werden im PDF nicht korrekt vorgelesen.
In der Ansicht der Leistungen für Studierende kann die Liste an Elementen sehr lang werden, weshalb die Bedienung für Screenreader ineffizient ist.
Generell gilt:
- In manchen Masken werden Auswahl- und Eingabefelder, die kein eigenes Label besitzen, in großen Tabellen in Massenbearbeitungs- und Expertenfunktionen verwendet. In neueren Masken werden die Auswahl- und Eingabefelder über Aktionsbuttons in den Tabellen in modale Dialoge (Overlays) ausgelagert, wo eigene Label zugeordnet sind.
- In manchen älteren Masken werden ineinander verschachtelte Tabellen verwendet, um komplexe Sachverhalte effizient abzubilden.
- Die Navigation in Bäumen ist erschwert, da sie strukturell aus vielen Tabellenzellen aufgebaut sind. Es wurde eine barrierefreie Baumkomponente entwickelt, die sukzessive die bisherige Komponente ersetzen soll.
- Breite Tabellen auf kleinen Bildschirmen erfordern teilweise horizontales scrollen, solange der Bildschirm größer als 768px breit ist.
- An manchen Stellen sind externe Webseiten verlinkt. In Teilen können diese Webseiten nicht barrierefrei sein. Hierbei handelt es sich um Angebote Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule finden Sie unter Dokumentation und Hilfe im Kapitel Barrierefreiheit weitere ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit dieser Anwendung.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. 11. 2023 aktualisiert.
Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt.
Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.
Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.
Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.
Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.
Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Feedback zur Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an:
Technische Universität Ilmenau
Referat Gleichstellung, Diversität und Gesundheit: Andrea Krieg
E-Mail: referat-gdg@tu-ilmenau.de
Telefon: +49 3677 69-1710
Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.